Allgemeine Geschäfts- und Mietvertragsbedingungen der White Sail GmbH

- 1. Die White Sail GmbH (kurz WS) ist Vermittlerin der Ferienwohnung. Der Mietvertrag wird im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers abgeschlossen
- 2. Die Buchung einer Ferienwohnung wird mit Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages oder der Entrichtung der Anzahlung verbindlich.
- 3. Nach Abschluss einer Buchung ist vom Mieter eine Anzahlung in Höhe von 25 % zu leisten. Der Restbetrag ist 3 Wochen vor Anreisebeginn zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen kann der Gesamtbetrag auch bei Anreise gezahlt werden.
- 4. Das Mietobjekt wird dem Mieter für die gebuchte Zeit und Personenzahl überlassen. Weitere Personen sind bei WS anzumelden.
- 5. Am Anreisetag steht die Wohnung ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Sondervereinbarungen sind möglich. Am Abreisetag ist die Wohnung bis 9.30 Uhr zu räumen.
- 6. Das Mietobjekt und das darin befindliche Inventar ist pfleglich zu behandeln. Schäden sind WS sofort zu melden. Nach Beendigung der Mietzeit ist das Mietobjekt im gleichen Zustand wie bei Einzug zu übergeben
- 7. Die Endreinigung wird vom Vermieter gegen eine Gebühr durchgeführt. Auf Wunsch kann der Mieter die Endreinigung - allerdings bei Anreise - auch selber durchführen. Zur Endreinigung gehört nicht das Leeren des Abfallbehälters, Spülen des schmutzigen Geschirrs und das Räumen der Spülmaschine.
- 8. Das Mitbringen von Haustieren ist nur in bestimmten Wohnungen möglich. Voraussetzung ist eine Verein-barung im Mietvertrag.
- 9. Die Schlüsselübergabe einschl. Ausstellen der Kurkarten (Nordsee-Service-Card) erfolgt in der Regel im Büro in Werdum.
- 10. Eine Kündigung des Mietvertrages kann nur in schriftlicher Form erfolgen. Kündigt der Mieter den Mietvertrag, so hat er dem Vermieter allen daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung empfohlen.
- 11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wittmund/Ostfiesland.
- 12. Sollte eine Bestimmung des Mietvertrages bzw. der Mietbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirk-same durch eine solche zu ersetzen, die ihr in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
